Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Professional eco cleaning Berlin UG (haftungsbeschränkt)
Schönhauser Str. 13a, 12169 Berlin
Handelsregister: HRB 213811 B
Steuer-Nr.: 29/479/32945
Telefon: 030 98348635
E-Mail: info@eco-cleaning.co

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsrang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Individuelle Vereinbarungen sowie die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstleistungsvertrags haben Vorrang vor diesen AGB.

Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Eine spätere Veröffentlichung geänderter AGB auf unserer Webseite führt nicht automatisch zu einer Änderung bestehender Verträge.

§ 2 Leistung, Zugang und Mitwirkung

Art, Umfang, Häufigkeit und Zeiten der Reinigung ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zugang zum Reinigungsobjekt und stellt erforderliches Wasser, Strom sowie vereinbarte Entsorgungsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Leistungsbeginn über besondere Oberflächen, Gefahren, Hygienevorgaben und Reinigungsvorschriften.

Medizinische Geräte, vertrauliche Unterlagen und andere besonders sensible Gegenstände werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung bearbeitet.

§ 3 Zusatzleistungen und Leistungsänderungen

Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie zusätzliche Entsorgungsarbeiten sind nur nach vorheriger Beauftragung und Vereinbarung der Vergütung geschuldet.

Änderungen der Reinigungshäufigkeit, Reinigungsfläche oder sonstiger wesentlicher Leistungsbedingungen bedürfen einer Abstimmung in Textform.

Eine einseitige rückwirkende Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.

§ 4 Durchführung, Mängel und Nachbesserung

Die vereinbarten Reinigungsleistungen werden fachgerecht erbracht.

Der Auftraggeber meldet festgestellte Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar. Gesetzliche Rechte gehen durch eine verspätete Meldung nicht automatisch verloren.

Bei berechtigten und behebbaren Mängeln erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 5 Vergütung, Rechnungen und Preisänderungen

Es gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Pauschalpreise und Zahlungsfristen.

Soweit nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche oder tarifliche Kostensteigerungen führen nicht automatisch zu einer Preiserhöhung. Der Auftragnehmer kann eine sachlich begründete Anpassung der Vergütung vorschlagen. Eine Änderung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 6 Haftung und Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg AG mit einer Versicherungssumme von 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen, einschließlich etwaiger besonderer Deckungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.

(6) Die Versicherungssumme stellt keine Begrenzung der gesetzlichen Haftung dar. Aus der Angabe der Versicherungssumme ergibt sich kein Anspruch auf Versicherungsleistungen über den tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz hinaus.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei erheblichen Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich ist.

Eine pauschale Schadensersatzforderung allein wegen einer vertragsgemäßen ordentlichen Kündigung wird nicht erhoben.

Gesetzliche Ansprüche wegen tatsächlicher Vertragsverletzungen bleiben unberührt.

§ 8 Verhinderung der Leistung und Terminänderungen

Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, soweit anwendbar.

Beide Vertragsparteien informieren einander möglichst frühzeitig über absehbare Hindernisse und bemühen sich um eine praktikable Lösung.

Eine pauschale Zahlungspflicht unabhängig von den Umständen wird nicht vereinbart.

§ 9 Sonderzeiten und Zuschläge

Sonderleistungen, zusätzliche Reinigungseinsätze sowie Arbeiten außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten bedürfen einer vorherigen Vergütungsvereinbarung.

Tarifliche Zuschläge für Beschäftigte führen nicht automatisch zu entsprechenden Zuschlägen auf Kundenrechnungen.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Beschäftigten zur Vertraulichkeit über Informationen aus dem Kundenobjekt.

Beide Vertragsparteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO tatsächlich vorliegt, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.

Die Datenschutzinformationen für Geschäftskontakte stellen keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung dar.

§ 11 Schlussbestimmungen

Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Gerichtsstandsvereinbarungen gilt § 38 ZPO. Berlin wird als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen unberührt.